GlaubstDuauch,dassDuimFalleeinerPleiteDeinerBankdurchden Einlagensicherungsfonds abgesichert bist? Dann unterliegst Du einer Täuschung! EinlagensicherungsfondsisteinkompliziertesWortundsuggeriert,dassdasangesparte GeldderBankkundenabgesichertsei.DochdasisteinIrrtum.DieRichterdes LandgerichtsBerlinbestätigtenschonimDezember2010,dasslautderSatzungdes BundesverbandesdeutscherBankendieKundenimFalleeinesFalleskeinenAnspruchauf Entschädigung aus dem Einlagensicherungsfonds haben.Die Täuschung funktioniert so:DieBankenverweiseninihrenAllgemeinenGeschäftsbedingungenaufden Einlagensicherungsfonds. Die Deutsche Bank formuliert es beispielsweise so:„WegenweitererEinzelheitendesSicherungsumfangswirdauf§6desStatutsdes Einlagensicherungsfonds verwiesen, das auf Verlangen zur Verfügung gestellt wird.“Dort finden Sie unter Punkt 19 den entscheidenden Satz:„EinRechtsanspruchaufeinEingreifenoderaufLeistungendesEinlagensicherungsfonds besteht nicht.“Dasbedeutet,dassDuzwaraufEntschädigunghoffenkannst,dervielgelobte Einlagensicherungsfonds tatsächlich jedoch keine Sicherheit garantiert!Lies das bitte selbst nach, im Statut des Einlagensicherungsfonds!