Glaubstduauch,dassduimFalleeinerPleitedeinerBankdurchden Einlagensicherungsfonds abgesichert bist? Dann unterliegst du einer Täuschung! EinlagensicherungsfondsisteinkompliziertesWortundsuggeriert,dassdasangesparte GeldderBankkundenabgesichertsei.DochdasisteinIrrtum.DieRichterdes Landgerichts BerlinbestätigtenschonimDezember2010,dasslautderSatzungdes BundesverbandesdeutscherBankendieKundenimFalleeinesFalleskeinenAnspruch auf Entschädigung aus dem Einlagensicherungsfonds haben. (siehe auch)Die Täuschung funktioniert so:DieBankenverweiseninihrenAllgemeinenGeschäftsbedingungenaufden Einlagensicherungsfonds. Die Deutsche Bank formuliert es beispielsweise so:„WegenweitererEinzelheitendesSicherungsumfangswirdauf§6desStatutsdes Einlagensicherungsfonds verwiesen, das auf Verlangen zur Verfügung gestellt wird.“Dort findest du unter Punkt 19 den entscheidenden Satz:„EinRechtsanspruchaufeinEingreifenoderaufLeistungendesEinlagensicherungsfonds besteht nicht.“Dasbedeutet,dassduzwaraufEntschädigunghoffendarfst,dervielgelobte Einlagensicherungsfonds tatsächlich jedoch keine Sicherheit garantiert!Lies das bitte selbst nach, im Statut des Einlagensicherungsfonds!
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