GlaubenSieauch,dassSieimFalleeinerPleiteIhrerBankdurchden Einlagensicherungsfonds abgesichert sind? Dann unterliegen Sie einer Täuschung! EinlagensicherungsfondsisteinkompliziertesWortundsuggeriert,dassdasangesparte GeldderBankkundenabgesichertsei.DochdasisteinIrrtum.DieRichterdes Landgerichts BerlinbestätigtenschonimDezember2010,dasslautderSatzungdes BundesverbandesdeutscherBankendieKundenimFalleeinesFalleskeinenAnspruchauf Entschädigung aus dem Einlagensicherungsfonds haben. (siehe auch)Die Täuschung funktioniert so:DieBankenverweiseninihrenAllgemeinenGeschäftsbedingungenaufden Einlagensicherungsfonds. Die Deutsche Bank formuliert es beispielsweise so:„WegenweitererEinzelheitendesSicherungsumfangswirdauf§6desStatutsdes Einlagensicherungsfonds verwiesen, das auf Verlangen zur Verfügung gestellt wird.“Dort finden Sie unter Punkt 19 den entscheidenden Satz:„EinRechtsanspruchaufeinEingreifenoderaufLeistungendesEinlagensicherungsfonds besteht nicht.“Dasbedeutet,dassSiezwaraufEntschädigunghoffenkönnen,dervielgelobte Einlagensicherungsfonds tatsächlich jedoch keine Sicherheit garantiert!Lesen Sie das bitte selbst nach, im Statut des Einlagensicherungsfonds!