Birkenweg 16c 25361 Krempe
Was ist die Einlagen-
sicherung wirklich wert?
Einlagensicherungsfond
Glaubst
Du
auch,
dass
Du
im
Falle
einer
Pleite
Deiner
Bank
durch
den
Einlagensicherungsfonds
abgesichert
bist?
Dann
unterliegst
Du
einer
Täuschung!
Einlagensicherungsfonds
ist
ein
kompliziertes
Wort
und
suggeriert,
dass
das
angesparte
Geld
der
Bankkunden
abgesichert
sei.
Doch
das
ist
ein
Irrtum.
Die
Richter
des
Landgerichts
Berlin
bestätigten
schon
im
Dezember
2010,
dass
laut
der
Satzung
des
Bundesverbandes
deutscher
Banken
die
Kunden
im
Falle
eines
Falles
keinen
Anspruch
auf
Entschädigung
aus
dem
Einlagensicherungsfonds haben.
Die Täuschung funktioniert so:
Die
Banken
verweisen
in
ihren
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
auf
den
Einlagensicherungsfonds.
Die
Deutsche
Bank
formuliert es beispielsweise so:
„Wegen
weiterer
Einzelheiten
des
Sicherungsumfangs
wird
auf
§
6
des
Statuts
des
Einlagensicherungsfonds
verwiesen,
das
auf
Verlangen zur Verfügung gestellt wird.“
Dort
finden
Sie
unter
Punkt
19
den
entscheidenden Satz:
„Ein
Rechtsanspruch
auf
ein
Eingreifen
oder
auf
Leistungen
des
Einlagensicherungsfonds
besteht
nicht.“
Das
bedeutet,
dass
Du
zwar
auf
Entschädigung
hoffen
kannst,
der
viel
gelobte
Einlagensicherungsfonds
tatsächlich
jedoch
keine
Sicherheit garantiert!
Lies
das
bitte
selbst
nach,
im
Statut
des
Einlagensicherungsfonds!