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Wissen Sie, wie Geld entsteht? Wer heute immer noch glaubt, dass die Banken nur Geld verleihen, das sie auch wirklich besitzen, der ist komplett falsch gewickelt. Die Mehrheit der Menschen ist dem Irrglauben verfallen, dass Geld, welches die Banken an Kreditnehmer verleihen, von den Kundeneinlagen stammen und wenn jemand seinen Kredit nicht zurückzahlen kann, der Bank dadurch einen Schaden entstünde. Dem ist bei weitem nicht so! Deshalb möchte ich Ihnen einmal den Vorgang der sogenannten „Giralgeldschöpfung“ anhand dieses Beispiels erläutern: Ein Kunde zahlt 100,- Euro Bargeld auf sein Girokonto bei seiner Bank ein. Dafür bekommt er 100,- Euro auf seinem Konto gutgeschrieben. Dieses Guthaben nennt die Bank „Sichteinlage“. Der Kunde kann nun jederzeit über diese 100,- Euro verfügen, sei es durch eine bargeldlose Überweisung oder durch Bargeldabhebung. Da die Bank aber clever ist, lässt sie diese eingezahlten 100,- Euro nicht einfach nur herumliegen und wartet, bis der Kunde vielleicht irgendwann etwas davon abhebt, sondern sie „arbeitet“ damit. Wenn dieser Kunde nun eine Überweisung an einen anderen Kunden derselben Bank tätigen möchte, muss die Bank diese 100,- Euro nicht einmal anfassen. Sie muss diesen Betrag im Computer nur vom Konto des Kunden „A“ abziehen und beim Kunden „B“ hinzuzählen. Über die Jahre hat die Bank so einen gewissen Erfahrungswert gesammelt, welcher Prozentsatz ihrer Sichteinlagen als Bargeldreserve nötig ist, um die laufenden Abhebungen und Umbuchungen an andere Banken gut bewältigen zu können. Die Banken bezeichnen dies als die „banktechnische Mindestreserve“. Um mit dem Geld „arbeiten“ zu „dürfen“, muss die Bank noch die gesetzlich vorgeschriebene Mindestreserve, bei der Zentralbank hinterlegen. Alles in allem rechnet die Bank so mit ca. 3% der Sichteinlagen, die sie als Reserve zurückhalten muss. Mit den restlichen 97% kann sie also „arbeiten“. Von den 100,- Euro, die der Kunde eingezahlt hat, wird sie also nur 3,- Euro als Rücklage behalten, die übrigen 97,- Euro werden von der Bank als sogenannte „Überschussreserve“ bezeichnet, bzw. behandelt. Übrigens ist nicht einmal gesetzlich geklärt, wem diese sogenannte Überschussreserve gehört. Und da dies gesetzlich nicht eindeutig geklärt ist, hält es die Bank für legitim, über eben diese „Überschussreserve“ völlig frei zu verfügen, selbstverständlich ohne die Kunden darüber in Kenntnis zu setzen. Die Bank darf nun diese 97,- Euro an einen Kreditnehmer als Kredit vergeben, oder aber sie tut so, als wären diese 97,- Euro die Mindestreserve für einen neuen Kredit. Auf diese Weise vergibt sie jetzt einem weiteren Kunden einen Kredit in Höhe von 3233,33 Euro. Das heißt, die 3% Rücklage, die sie ja braucht, sind genau die 97,- Euro „Überschussreserve“ aus den eingezahlten 100,- Euro des Kunden „A“. In der Bilanz der Bank entsteht nun eine Verbindlichkeit in Höhe von 3233,33 Euro, gegenüber Kunde „B“, der ja nun über dieses Geld verfügen möchte. Gleichzeitig hat die Bank nun aber eine Forderung in Höhe von 3233,33 Euro, gegenüber Kunde „B“, da dieser den Betrag ja zurückzahlen muss und das mit Zins und Zinseszins. Auf der Aktivseite, sowie auf der Passivseite weist die Bilanz der Bank somit einen Betrag von 3233,33 Euro auf, was als erfolgsneutraler Vorgang beschrieben werden kann. Die Bank wird allerdings auf diese 3233,33 Euro Zinsen verdienen und für den Fall, dass Kunde „B“ seinen Kredit nicht zurückzahlen kann, wird die Bank ganz legal das Eigentum von Kunde „B“ wegnehmen, welches er als dingliche Sicherheit für den Kredit hinterlegt hat. Und das, obwohl der Bank keinen Schaden entstanden ist, denn das Geld für den Kredit ist zuvor in der Bank gar nicht vorhanden gewesen. Was also ist passiert? Die Bank hat 100,- Euro Bargeld eines Kunden erhalten und hat daraufhin 3233,33 Euro als Kreditsumme an einen weiteren Kunden vergeben, und zwar durch reine Buchungsvorgänge. Auf diese Weise sind 3133,33 Euro „entstanden" oder besser „geschöpft“ worden, die vorher gar nicht da waren. Und obwohl dieses kein Bargeld ist, ist dieses sogenannte „Giralgeld“ doch genauso real verwendbar. Durch ein paar Buchungsvorgänge der Bank ist nun also Geld entstanden, welches der Kunde mit Zinsen zurückzahlen muss, ohne dass die Bank eine entsprechende Gegenleistung erbracht hätte. Lesen Sie dazu doch bitte mal das Strafgesetzbuch unter § 291 und schauen Sie, ob Sie dort etwaige Parallelen erkennen. Übrigens, Henry Ford hat einmal gesagt:
Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution, noch vor morgen früh!
Geldschopfung
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Wissen Sie, wie Geld entsteht? Wer heute immer noch glaubt, dass die Banken nur Geld verleihen, das sie auch wirklich besitzen, der ist komplett falsch gewickelt. Wer heute immer noch glaubt, dass die Banken nur Geld verleihen, das sie auch wirklich besitzen, der ist komplett falsch gewickelt. Die Mehrheit der Menschen ist dem Irrglauben verfallen, dass Geld, welches die Banken an Kreditnehmer verleihen, von den Kundeneinlagen stammen und wenn jemand seinen Kredit nicht zurückzahlen kann, der Bank dadurch einen Schaden entstünde. Dem ist bei weitem nicht so! Deshalb möchte ich Ihnen einmal den Vorgang der sogenannten „Giralgeldschöpfung“ anhand dieses Beispiels erläutern: Ein Kunde zahlt 100,- Euro Bargeld auf sein Girokonto bei seiner Bank ein. Dafür bekommt er 100,- Euro auf seinem Konto gutgeschrieben. Dieses Guthaben nennt die Bank „Sichteinlage“. Der Kunde kann nun jederzeit über diese 100,- Euro verfügen, sei es durch eine bargeldlose Überweisung oder durch Bargeldabhebung. Da die Bank aber clever ist, lässt sie diese eingezahlten 100,- Euro nicht einfach nur herumliegen und wartet, bis der Kunde vielleicht irgendwann etwas davon abhebt, sondern sie „arbeitet“ damit. Wenn dieser Kunde nun eine Überweisung an einen anderen Kunden derselben Bank tätigen möchte, muss die Bank diese 100,- Euro nicht einmal anfassen. Sie muss diesen Betrag im Computer nur vom Konto des Kunden „A“ abziehen und beim Kunden „B“ hinzuzählen. Über die Jahre hat die Bank so einen gewissen Erfahrungswert gesammelt, welcher Prozentsatz ihrer Sichteinlagen als Bargeldreserve nötig ist, um die laufenden Abhebungen und Umbuchungen an andere Banken gut bewältigen zu können. Die Banken bezeichnen dies als die „banktechnische Mindestreserve“. Um mit dem Geld „arbeiten“ zu „dürfen“, muss die Bank noch die gesetzlich vorgeschriebene Mindestreserve, bei der Zentralbank hinterlegen. Alles in allem rechnet die Bank so mit ca. 3% der Sichteinlagen, die sie als Reserve zurückhalten muss. Mit den restlichen 97% kann sie also „arbeiten“. Von den 100,- Euro, die der Kunde eingezahlt hat, wird sie also nur 3,- Euro als Rücklage behalten, die übrigen 97,- Euro werden von der Bank als sogenannte „Überschussreserve“ bezeichnet, bzw. behandelt. Übrigens ist nicht einmal gesetzlich geklärt, wem diese sogenannte Überschussreserve gehört. Und da dies gesetzlich nicht eindeutig geklärt ist, hält es die Bank für legitim, über eben diese „Überschussreserve“ völlig frei zu verfügen, selbstverständlich ohne die Kunden darüber in Kenntnis zu setzen. Die Bank darf nun diese 97,- Euro an einen Kreditnehmer als Kredit vergeben, oder aber sie tut so, als wären diese 97,- Euro die Mindestreserve für einen neuen Kredit. Auf diese Weise vergibt sie jetzt einem weiteren Kunden einen Kredit in Höhe von 3233,33 Euro. Das heißt, die 3% Rücklage, die sie ja braucht, sind genau die 97,- Euro „Überschussreserve“ aus den eingezahlten 100,- Euro des Kunden „A“. In der Bilanz der Bank entsteht nun eine Verbindlichkeit in Höhe von 3233,33 Euro, gegenüber Kunde „B“, der ja nun über dieses Geld verfügen möchte. Gleichzeitig hat die Bank nun aber eine Forderung in Höhe von 3233,33 Euro, gegenüber Kunde „B“, da dieser den Betrag ja zurückzahlen muss und das mit Zins und Zinseszins. Auf der Aktivseite, sowie auf der Passivseite weist die Bilanz der Bank somit einen Betrag von 3233,33 Euro auf, was als erfolgsneutraler Vorgang beschrieben werden kann. Die Bank wird allerdings auf diese 3233,33 Euro Zinsen verdienen und für den Fall, dass Kunde „B“ seinen Kredit nicht zurückzahlen kann, wird die Bank ganz legal das Eigentum von Kunde „B“ wegnehmen, welches er als dingliche Sicherheit für den Kredit hinterlegt hat. Und das, obwohl der Bank keinen Schaden entstanden ist, denn das Geld für den Kredit ist zuvor in der Bank gar nicht vorhanden gewesen. Was also ist passiert? Die Bank hat 100,- Euro Bargeld eines Kunden erhalten und hat daraufhin 3233,33 Euro als Kreditsumme an einen weiteren Kunden vergeben, und zwar durch reine Buchungsvorgänge. Auf diese Weise sind 3133,33 Euro „entstanden" oder besser „geschöpft“ worden, die vorher gar nicht da waren. Und obwohl dieses kein Bargeld ist, ist dieses sogenannte „Giralgeld“ doch genauso real verwendbar. Durch ein paar Buchungsvorgänge der Bank ist nun also Geld entstanden, welches der Kunde mit Zinsen zurückzahlen muss, ohne dass die Bank eine entsprechende Gegenleistung erbracht hätte. Lesen Sie dazu doch bitte mal das Strafgesetzbuch unter § 291 und schauen Sie, ob Sie dort etwaige Parallelen erkennen. Übrigens, Henry Ford hat einmal gesagt:
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